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Allgemeine Informationen

Zurzeit besuchen 94 Schüler*innen die Klasse 11 und 91 Schüler*innen die Klasse 12 der Qualifikationsphase.
Am Lily-Braun-Gymnasium legen Schüler*innen das Abitur ab, die die Berechtigung zum Übergang in die zweijährige Form der gymnasialen Oberstufe haben.

 

 

Laufbahn/Kurswahlen

Die Oberstufenleiterin informiert nach den Weihnachtsferien die 10. Klassen bzgl. der Laufbahn in der Qualifikationsphase gemäß der aktuellen Verordnung für die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) sowie der AV-Prüfungen.

Die Schüler*innen können den jährlich durch die Senatsverwaltung herausgegebenen Wegweiser gymnasiale Oberstufe aus dem Internet herunterladen.

Im Januar findet ein Elterninformationsabend statt, zu dem schriftlich eingeladen wird.

Anfang März wählen die Schüler*innen für die individuelle Laufbahn zu festgelegten Terminen die Kurse. Bis dahin sollen alle Fragen zur Qualifikationsphase geklärt sein. Die Checkliste für die Kursplanung soll zur Unterstützung ausgefüllt werden.
Hilfreich bei der Orientierung ist das Einbeziehen der Fachkolleg*innen, die Auskunft über die Inhalte in den vier Kurshalbjahren geben können. Weiterhin kann der Selbsteinschätzungsbogen Vorbereitung gymnasiale Oberstufe der Senatsverwaltung Anregungen geben.

Nach der Kurswahl erhalten die Schüler*innen eine Laufbahnübersicht, die von den Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen und im Oberstufenbüro abzugeben ist.

Wichtiger Hinweis

Die dargestellten Informationen können bei kurzfristigen Änderungen durch die Senatsschulverwaltung ihre Gültigkeit verlieren. Verbindlich bleiben die im Schaukasten der Oberstufe aushängenden bzw. über die Homepage dargestellten Informationen, Termine und Organisationsformen, die vorrangig zu beachten sind.

Weitere Informationen

Wichtige Dokumente wie die Tabelle mit den Wahlmöglichkeiten oder auch die Präsentation zur Laufbahnwahl sind auf unserer Lernplattform itslearning hinterlegt.

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Abiturprüfung

Termine und Prüfungen können dem Formular zur Abituranmeldung (mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten) entnommen werden.