Elternvertreter*innen gibt es in jeder Klassen der Mittelstufe (Klasse 7 - 10). Sie werden von den Eltern einer Klasse in der ersten oder zweiten Elternversammlung im Schuljahr gewählt. In der Oberstufe werden keine Vertreter*innen mehr gewählt, da die Schüler*innen dann volljährig werden und außerdem nicht mehr Klassen, sondern einzelne Kurse die Organisationsstruktur der Oberstufe bilden. Die Eltern der noch nicht volljährigen Schüler*innen treffen sich in der Teilelternversammlung der Oberstufe und wählen dort ihre Vertreter.
Die gewählten Elternvertreter treffen sich einige Male im Jahr zur Gesamtelternvertretung (GEV). Es werden zwei Gesamtelternvertreter gewählt und ferner Eltern in die übrigen Gremien des Schullebens delegiert (Schulkonferenz, Gesamtkonferenz, Fachkonferenzen, Bezirkselternausschuss usw.).
Allgemeine Informationen finden Sie als Eltern/Erziehungsberechtigte auch auf der Seite des Bezirkselternausschusses.
Die Gesamtelternvertretung erreichen Sie unter